Alle erforderlichen Schritte zur Erlangung von Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designschutzrechte) im In- und Ausland
Verteidigung von Schutzrechten
gegen Angriffe Dritter (z.B. gegen Einsprüche, Widersprüche, Löschungs- oder Nichtigkeitsklagen)

Durchsetzung von Schutzrechten gegen Verletzer (z.B. Verletzungsanalyse, Abmahnung und Verletzungsklage)
Verteidigung gegen Angriffe aus Schutzrechten (z.B. Beseitigung störender Schutzrechte durch Einspruch, Widerspruch, Löschungs- oder Nichtigkeitsklage, Verteidigung in Verletzungsverfahren)
Beratung zu typischen Verträgen betreffend Schutzrechte (Lizenz-, Übertragungs-, Zusammenarbeits- und Geheimhaltungsverträge)
Beratung zu Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts
Durchführung von Schutzrechtsüberwachungen und Recherchen

Erstberatung

Zum Kennenlernen biete ich Ihnen eine unverbindliche, kostenfreie Erstberatung an. Die Erstberatung erfolgt üblicherweise telefonisch oder per Email. Sie schildern mir Ihr Anliegen. Ich teile Ihnen die voraussichtlichen Kosten für die Übernahme des Mandats mit.